EGMR: Kritik an Schiedsrichtern durch Meinungsfreiheit geschützt

Vorausgegangen waren Vorwürfe des FC Porto, der das portugiesische Schiedsrichterwesen wegen Korruption und Spielmanipulation kritisiert hatte.

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EGMR: Kritik an Schiedsrichtern durch Meinungsfreiheit geschützt
Foto: © picture-alliance/ZUMA Press Wire/SID/Miguel Lemos

Kritik und Beleidigungen gegenüber Fußballschiedsrichtern sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in einem Grundsatzurteil klargestellt. Der EGMR fügte jedoch hinzu, dass der "Vorwurf der Korruption oder krimineller Handlungen" zu weit gehe.

Das in Straßburg ansässige Gericht entschied in einer Reihe von Verfahren, die vom portugiesischen Fußballklub FC Porto angestrengt worden waren. Hintergrund waren Sanktionen, die portugiesische Fußballbehörden und Gerichte gegen den Verein verhängt hatten, nachdem dieser das Schiedsrichterwesen, insbesondere nach Spielen gegen den Rivalen Benfica Lissabon, mit Vorwürfen wie Korruption und Spielmanipulation angegriffen hatte.

Der EGMR wies die meisten Vorwürfe zurück. "Bloße Schiedsrichterfehler oder Unregelmäßigkeiten, selbst wenn sie zahlreich oder über einen längeren Zeitraum wiederholt auftreten, stellen für sich genommen keine ausreichenden Beweise für ein systematisches Fehlverhalten dar", hießt es in der Begründung. Die Vorwürfe seien "spekulativ und ohne tatsächliche Grundlage" erhoben worden.

In einem Fall entschied das Gericht jedoch zugunsten des FC Porto: Der Vereinsnewsletter Dragões Diário war 2019 für einen Artikel bestraft worden, in dem ein namentlich genannter Offizieller als "Schiedsrichter voller unhaltbarer Entscheidungen" bezeichnet worden war.

Der EGMR stufte diese Aussage als "akzeptable Fanrhetorik" ein. "Diese Aussagen waren Werturteile über die Leistung eines Schiedsrichters", hießt es in der Entscheidung. Solche kritischen Bemerkungen seien im Fußballkontext üblich, da Spielsituationen oft umstritten und von Vereinszugehörigkeiten geprägt seien. Zudem gehöre "ein gewisses Maß an öffentlicher Kritik" zum Beruf des Schiedsrichters dazu.

Nach Ansicht des EGMR verletzen die Sanktionen gegen Dragões Diário Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention über Meinungsfreiheit. Die portugiesischen Behörden müssen daher eine Geldstrafe von 15.300 Euro als Schadenersatz zurückzahlen und die Prozesskosten übernehmen.