Polizeikosten bei Risikospielen: Der DFB bittet Klubs widerwillig zur Kasse
Ein Verband argumentiert gegen sich selbst: Der DFB reicht Rechnung an die Heimvereine weiter – und erklärt die Gebühr im selben Beschluss für verfehlt
Ein Satz, zwei Botschaften, ausgesprochen vom selben Mann am selben Tag: „Sollte der DFB Gebührenbescheide für Polizeikosten erhalten, werden wir die Kosten an die jeweiligen Vereine weiterreichen“, sagt Bernd Neuendorf am Freitag. Und kurz darauf, fast im gleichen Atemzug, hält der DFB-Präsident die Gebührenerhebung „nach wie vor für den falschen Ansatz“.
So sieht es aus, wenn ein Verband eine Grundsatzentscheidung trifft, von der er selbst überzeugt ist, dass sie ins Leere führt. Das DFB-Präsidium beschließt, Polizeikosten bei Hochrisikospielen „mindestens anteilig an den jeweiligen Heimverein“ weiterzugeben – und der Chef des Hauses erklärt praktisch mit, dass dieser Weg nichts bringt.
Die Begründung liefert der Verband gleich mit. Man sei zur Weitergabe „aufgrund der bestehenden Vermögensbetreuungspflicht grundsätzlich auch verpflichtet“. Wer Geld verwaltet, das anderen gehört, darf es nicht einfach verschenken. Das ist juristisch sauber, und es ist der einzige harte Grund, den der DFB überhaupt anführt.
Denn der Rahmen hat sich verschoben. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Erhebung von Gebühren im Zusammenhang mit Hochrisikoveranstaltungen grundsätzlich rechtmäßig ist – Hintergrund war die Bremer Regelung im Streit mit der Bundesliga. Bekommt der DFB nach diesem Urteil einen Bescheid auf den Tisch, hat er kaum eine Wahl, als ihn durchzureichen. Wer die Zeche nicht selbst zahlen will, muss sie weitergeben.
Das erklärt, warum der Verband handelt. Es erklärt nicht, warum er dabei so laut sagt, dass er es für Unsinn hält. Genau hier wird aus einer Zwangslage eine Haltung, die niemandem hilft. Neuendorf will „die Sicherheitslage vor Ort verbessern und Polizeieinsatzstunden anlässlich Fußballspielen verringern“, er bevorzugt „einen kooperativen Ansatz in der Zusammenarbeit mit Politik und Polizei“. Schöne Ziele. Nur beschließt er am selben Tag das Gegenteil einer Kooperation: die Rechnung nach unten zu reichen.
Die Zahl, um die es geht, ist bislang klein. Nur Bremen verfügt über eine solche Regelung, das Saarland plant sie erst. Zwei Bundesländer, mehr ist es aktuell nicht. Aber genau das macht den Zeitpunkt heikel: Der DFB legt seine Grundsatzlinie fest, bevor die zweite Regelung überhaupt in Kraft ist. Ein Präzedenzfall, geschaffen aus einem einzigen scharfgestellten Fall.
Und die Heimvereine? Sie tragen künftig die Kosten für Einsätze, die sie nicht anordnen, in einer Höhe, die sie nicht bestimmen. Der Verband schiebt die Last dorthin, wo er selbst sagt, dass sie sachlich falsch aufgehoben ist. Er reicht weiter, was er für unberechtigt hält, und schützt sich mit der Vermögensbetreuungspflicht vor dem eigenen Widerspruch.
Ein Verband darf gegen ein Gesetz sein und sich trotzdem daran halten. Das ist keine Schwäche, das ist Rechtsstaat. Aber dann sagt man es einmal – und nicht in demselben Beschluss, mit dem man die eigene Überzeugung öffentlich überstimmt. Neuendorf hätte klagen, verhandeln, warten können, bis der zweite Bescheid da ist. Stattdessen zementiert er eine Linie, die er im nächsten Satz für verfehlt erklärt.
Wer laut sagt, dass etwas der falsche Ansatz ist, und es trotzdem zur eigenen Grundsatzentscheidung macht, muss sich nicht wundern, wenn Politik und Polizei genau hinhören: Der DFB hat sein eigenes Argument gerade selbst entkräftet.