Fall Diarra: Fußball-Revolution abgewendet

Zwölf Jahre nach dem Streit mit Lok Moskau endet der Fall mit einem Vergleich. Der Weltverband bestreitet jedes Fehlverhalten – das Regelwerk ist trotzdem ein anderes.

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Fall Diarra: Fußball-Revolution abgewendet
IMAGO/ABACAPRESS

Es hat zwölf Jahre gedauert, bis dieser Fall zu einem Ende gekommen ist, das man als Ende bezeichnen kann. Lassana Diarra, einst Nationalspieler Frankreichs, einst bei Chelsea, Arsenal und Real Madrid unter Vertrag, hat sich außergerichtlich mit der FIFA und dem belgischen Fußballverband geeinigt. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP am Montag unter Berufung auf eine dem Fall nahestehende Quelle. 65 Millionen Euro hatte Diarra im vergangenen Jahr gefordert, nachdem der Europäische Gerichtshof 2024 sein Urteil zu den FIFA-Transferregeln gefällt hatte. Was am Ende fließt, bleibt offen – die FIFA teilt mit, es seien „keine Entschädigungszahlungen geleistet" worden, ein eigenes Fehlverhalten erkenne man nicht an.

Der Ursprung dieses Streits liegt im Jahr 2014, in einer Episode, die exemplarisch zeigt, wie eng die Spielräume eines Profis sein konnten, wenn die Regeln gegen ihn liefen. Diarra verließ damals nach einer drastischen Gehaltskürzung Lokomotive Moskau, die Russen werteten die Kündigung als ungerechtfertigt und forderten zunächst 20 Millionen Euro, später noch 10,5 Millionen. Sporting Charleroi, ein belgischer Verein, der Diarra verpflichten wollte, sah daraufhin ab. Der Grund: die Befürchtung, gemäß den geltenden FIFA-Regeln einen Teil dieser Strafe mittragen zu müssen. Ein Spieler ohne Klub, ein Klub mit Interesse, ein Transfer, der nicht zustande kam, weil das Reglement das Risiko zu groß machte.

Genau hier setzte das Urteil des EuGH 2024 an. Die Luxemburger Richter stellten fest, dass die FIFA-Regeln die Freizügigkeit von Spielern behindern, indem sie „den Spielern und den Vereinen, die sie verpflichten wollen, erhebliche rechtliche Risiken, unvorhersehbare und potenziell sehr hohe finanzielle Risiken sowie erhebliche sportliche Risiken auferlegen" und damit das Transfersystem stören. Der Weltverband änderte daraufhin seine Regeln. Das ist die juristische Konsequenz, die nun, mit der Einigung im Fall Diarra, auch ihre individuelle Schlussklammer bekommt.

Man muss sich klarmachen, was hier passiert ist. Ein einzelner Spieler, dessen Wechsel an einer Klausel scheiterte, die ein Drittland betraf, hat über ein Jahrzehnt hinweg ein Regelwerk in Bewegung gebracht, das die Karrieren tausender Profis berührt. Die Parallelen zum Bosman-Urteil drängen sich auf, ohne dass man sie überstrapazieren müsste – auch dort begann alles mit einem geplatzten Wechsel und endete in einer Verschiebung der Tektonik. Diarra, mittlerweile 41 Jahre alt, wird auf dem Platz nichts mehr von dem haben, wofür er gekämpft hat. Seine Wirkung entfaltet sich woanders.

Dass die FIFA in ihrer Mitteilung an AFP betont, alle Rechtsstreitigkeiten seien „nach der erzielten umfassenden Einigung beigelegt", und dass kein eigenes Fehlverhalten anerkannt werde, ist die übliche Sprache solcher Vergleiche. Diarras Anwälte ließen wissen, sie könnten sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Das wirkt, gemessen an der Dimension, beinahe leise. Es passt aber zur Logik dieses Falls: Der Lärm war im Gerichtssaal, in den Schriftsätzen, in den Ausführungen der Luxemburger Richter. Was jetzt bleibt, ist ein verändertes Regelwerk – und ein Spieler, der sich, lange nach seinem letzten Profispiel, mit dem mächtigsten Verband seines Sports auf eine Lösung geeinigt hat.