DFB ändert Satzung: Doping-Sanktionierung ab 2027 durch NADA
Der neue Welt-Anti-Doping-Code ab dem 1. Januar 2027 hat Konsequenzen für den deutschen Fußball
Der Deutsche Fußball-Bund hat seine Satzung im Bereich Anti-Doping dem zum 1. Januar 2027 in Kraft tretenden neuen Welt-Anti-Doping-Code angepasst. Wie der Außerordentliche DFB-Bundestag am Freitag beschloss, gibt der Verband das sogenannte Ergebnismanagement nach Dopingkontrollen und damit auch die sportgerichtliche Behandlung der Fälle nach möglichen Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen ab.
"Bisher konnten die nationalen Sportverbände wählen, ob die nationalen Anti-Doping-Agenturen bestimmte Aufgaben im Anti-Doping-Verfahren übernehmen oder ob der jeweilige Sportfachverband sie selbst wahrnimmt. Der DFB hat diese Wahlfreiheit bislang so genutzt, dass die Zuständigkeit für die Durchführung von Dopingkontrollen bei der NADA lag, der DFB aber das Ergebnismanagement (...) der Fälle verantwortete", teilte der DFB mit: "Nach dem neuen Welt-Anti-Doping-Code 2027 ist diese Aufteilung nicht mehr zulässig. Über die Rechtsfolgen von Verstößen entscheiden dann nicht mehr die Organe der DFB-Sportgerichtsbarkeit, sondern ein Schiedsgericht."
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßte auf SID-Anfrage die Entscheidung des DFB-Bundestages: "Wir freuen uns, dass der DFB den Weg zur Übertragung des Ergebnismanagements- und Disziplinarverfahrens auf die NADA beschlossen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des Welt Anti-Doping Codes und die Einhaltung der Anti-Doping-Compliance", teilte die Agentur mit.
Die NAD) hatte bereits auf ihrer Jahrespressekonferenz im Juni mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Januar 2027 das Ergebnismanagement des DFB übernehmen wird. Der DFB habe sich "committed", sagte der NADA-Vorstandsvorsitzende Lars Mortsiefer damals, es seien aber noch keine Verträge unterschrieben worden.
Auf den laufenden Fall der Nationalspielerin Laura Freigang hat die Änderung noch keinen Einfluss, ihr Verfahren wird noch vom DFB abgeschlossen.
In die Diskussion geraten war das Ergebnis-Management des DFB im Fall Mario Vuskovic. Der Fußball-Bund hatte den Profi des Hamburger SV nach einem positiven Test für zwei Jahre gesperrt. Die NADA und auch die Welt-Anti-Doping-Agentur hatte dagegen Einspruch eingelegt und eine Vier-Jahres-Sperre beantragt. Der Internationale Sportgerichtshof CAS folgte dem, Vuskovic wurde vier Jahre bis November 2026 gesperrt. Seit Dienstag darf der Kroate wieder am Mannschaftstraining teilnehmen.