Bundeskartellamt winkt DFL-Einstieg bei Dyn durch

Anfang Juli hatte die DFL ihre Pläne öffentlich gemacht. Eine Hürde ist nun überwunden.

|6. November 2025|
Bundeskartellamt winkt DFL-Einstieg bei Dyn durch
Bundeskartellamt winkt DFL-Einstieg bei Dyn durch

Foto © IMAGO/Eibner-Pressefoto/SID/Heike Feiner

Das Bundeskartellamt hält den Einstieg der Deutschen Fußball Liga (DFL) als Gesellschafter bei Dyn Media für unbedenklich. Der Ligaverband erhielt die Freigabe zur angedachten Übernahme von 6,5 Prozent des Unternehmens, wie das Bundeskartellamt am Donnerstag mitteilte. Die vom früheren DFL-Boss Christian Seifert gegründete Sport-Streaming-Plattform „Dyn“ konzentriert sich bislang auf Sportarten außerhalb des Fußballs.

Wettbewerbssituation und Gesellschafterstruktur

„Durch die Beteiligung entsteht keine wettbewerblich bedenkliche Marktposition des einen oder des anderen Unternehmens“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Der Zugriff auf den technischen Dienstleister Dyn verstärkt auch nicht die starke Position der DFL bei der Vergabe der Fußball-Medienrechte.“ Beim Unternehmen Dyn Media ist eine Kapitalerhöhung und Neuordnung der Gesellschafterstruktur geplant. Von der Europäischen Kommission bereits genehmigt wurde der Einstieg der Schwarz-Gruppe mit 42,5 Prozent. Der bisherige Mehrheitseigner Axel Springer SE bleibt ebenfalls mit 42,5 Prozent beteiligt. Neben der DFL wird auch künftig Seifert als Gründer des Unternehmens Gesellschafter bleiben.

Die DFL hatte Anfang Juli ihre Pläne öffentlich gemacht. Die weltweiten Medienmärkte verändern sich genauso wie das Nutzungsverhalten“, hatte DFL-Geschäftsführer Steffen Merkel damals gesagt: „Zusätzlich zu verlässlichen Medienpartnerschaften gehört es zugleich zur unternehmerischen Strategie und Verantwortung der DFL, auch neue Vermarktungsoptionen für die Bundesliga und 2. Bundesliga zu prüfen.“ Rund um den gescheiterten Investoren-Prozess sowie die zurückliegende Vergabe der Medienrechte wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die DFL ihr Produkt nicht selbst über eine eigene Online-Plattform vermarkten soll.