Der VAR darf Fehler sehen, aber nicht korrigieren – ein Konstruktionsfehler mit Ansage
Drei Fehlentscheidungen, drei nachträgliche Korrekturen. Die Lösung liegt bereit, doch der DFB muss warten.
Drei erfolgreiche Einsprüche gegen fehlerhafte Platzverweise in weniger als zwei Jahren. Drei Mal musste das DFB-Sportgericht nachträglich reparieren, was auf dem Platz hätte korrigiert werden können – aber nicht korrigiert werden durfte. Der Fall Moussa Ndiaye bei Schalkes 2:1 in Elversberg ist kein Ausrutscher. Er ist ein Symptom.
Was passiert ist, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Lukas Petkov dribbelte auf Ndiaye zu, trat ihm auf den Fuß, kam zu Fall – und Schiedsrichter Michael Bacher bestrafte den Falschen mit Gelb-Rot. Der VAR sah die Szene, erkannte den Irrtum, durfte aber nicht eingreifen. Denn nach aktuellem Regelwerk ist eine Gelb-Rote Karte kein überprüfbarer Tatbestand. Erst der Einspruch nach Spielende, die Auswertung der Fernsehbilder, die telefonische Anhörung des Schiedsrichters und dessen Eingeständnis, „dass er sich in Bezug auf den regelwidrig vorgehenden Spieler geirrt" habe, stellten die Ordnung wieder her. Der DFB sprach von einer Entscheidung, „die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist". Ohne jeden Zweifel – und trotzdem durfte das System in Echtzeit nichts tun.
Das Groteske daran: Die Regelhüter wissen längst, dass diese Lücke existiert. Ab der WM im Sommer und damit ab der neuen Saison darf der VAR auch bei Ampelkarten eingreifen. Die Korrektur ist beschlossen, sie liegt in der Schublade. Aber sie wird nicht vorgezogen. Stattdessen nimmt man in Kauf, dass ein Zweitliga-Spitzenreiter mit fünf Punkten Vorsprung bei fünf verbleibenden Spielen seinen Linksverteidiger beinahe für eine Partie verliert, die er sich nicht hat zuschulden kommen lassen. Für Schalke ging es gut aus. Für den Aufstiegskampf hätte es anders ausgehen können.
Der DFB selbst nennt solche Fälle „Ausnahmefälle" und „Sonderfälle". Doch die Häufung erzählt eine andere Geschichte. Im September 2024 gewann der VfB Stuttgart einen Einspruch im Fall Atakan Karazor. Vor einem Monat reduzierte das Sportgericht die Sperre von Schalkes Edin Dzeko nach dessen Roter Karte gegen Hannover 96 – ebenfalls ein „Sonderfall". Jetzt Ndiaye. Drei Korrekturen, drei Mal das gleiche Muster: Ein Schiedsrichter irrt, der VAR ist machtlos, das Sportgericht wird zum Berufungsgericht für Echtzeitfehler. Was als Ausnahme deklariert wird, ist längst Serie.
Man kann einwenden, dass das System funktioniert – schließlich wurde jeder Fehler am Ende behoben. Bacher hat seinen Irrtum eingeräumt, der DFB hat schnell entschieden, Ndiaye kann am Sonntag gegen Preußen Münster auflaufen. Aber dieses Argument verwechselt Ergebnis mit Prozess. Ein Spieler, der zu Unrecht vom Platz fliegt, fehlt seinem Team in den entscheidenden Minuten. Das 2:1 stand am Ende, doch Schalke spielte ab der 51. Minute in Unterzahl – gegen einen direkten Konkurrenten auf Platz vier. Nachträgliche Gerechtigkeit ersetzt keine Echtzeitgerechtigkeit.