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Deutscher Fußball vor Gericht: Wer zahlt die Risiko-Spiele?

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Guten Morgen, liebe Fußballfreunde!

Dass der deutsche Profifußball einen enorm hohen Beitrag für die Gesellschaft leistet, steht außer Frage. Steuern, Arbeitsplätze, Sozialkitt: Jedes Jahr listet die Deutsche Fußball-Liga (DFL) in ihrem Geschäftsbericht haarklein auf, was die Bundesliga Gutes tut. Das Gegengeschäft: Die Polizei passt bei Bundesliga-Spielen auf, dass sich die Fangruppen nicht in die Haare kriegen. Bei sogenannten Hochrisiko-Spielen ist der Aufwand besonders groß: Der Hass aufeinander würde schnell eskalieren, wenn die Polizei nicht in erhöhter Mannstärke vor Ort wäre. Wer soll diesen Einsatz bezahlen? Die Vereine, die ihre Problemfans nicht in den Griff bekommen? Oder doch der Staat, der für die öffentliche Sicherheit zu sorgen hat? Darf man die gesellschaftliche Bedeutung des Fußballs, siehe oben, mit dem verstärkten Polizei-Einsatz verrechnen? Oder kann man von einem Milliardenunternehmen wie der Fußball-Bundesliga erwarten, dass es die gesamte Party, zu der es einlädt, selbst bezahlt? Das Thema ist emotional und wird vor dem Bundesverwaltungsgericht heute zum wiederholten Mal grundsätzlich angepackt. Die Hansestadt Bremen gegen die DFL: die vielleicht packendste Begegnung, seit der Fußball vor Gericht steht.

Einen salomonischen Dienstag wünscht

Euer Pit Gottschalk

Bundesliga oder Staat: Wer soll Risiko-Spiele bezahlen?

Heute Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

30 Millionen Euro geben die Klubs der Bundesliga und 2. Liga pro Saison für die Sicherheit in den Stadien aus. Sollte die Hansestadt Bremen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig letztinstanzlich Recht bekommen, müssen die Vereine auf lange Sicht wohl auch für Polizeieinsätze zahlen. Hochrechnungen zu Folge geht es um über 20 Millionen Euro pro Jahr.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich am Dienstag mit der Frage, ob die Hansestadt Bremen die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten von Polizei-Einsätzen beteiligen darf. Mittlerweile dauert der Rechtsstreit knapp drei Jahre an. Hier die zehn wichtigsten Fragen.

Worum geht es dabei genau?

Explizit um die Kosten, die bei Hochrisiko-Spielen durch einen Mehraufwand an Beamten zusätzlich anfallen. Pro Saison gibt es in der Bundesliga und der 2. Liga davon insgesamt etwa 50 Begegnungen. Der DFL war nach dem Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV (19. April 2015) der erste Gebührenbescheid ins Haus geflattert. Laut DFL-Präsident Reinhard Rauball liegen dem Dachverband mittlerweile sieben Rechnungen vor.

Warum ist das Urteil wichtig?

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist von richtungsweisender Bedeutung", sagt der Hamburger Sportjurist Andreas Jens von der Kanzlei "Appen Jens". "Es geht insbesondere um die Frage, ob die Veranstalter von kommerziellen Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotential künftig mit Gebührenbescheiden für Polizeieinsätze zu rechnen haben oder ob dies als originäre staatliche Aufgabe bereits über die Steuerabgaben abgegolten ist."

Um welche Summen handelt es sich?

Der erste Gebührenbescheid aus Bremen belief sich auf 425.718 Euro. Wegen strittiger Einzelposten wurde die Summe vom Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) angepasst und auf etwa 415.000 Euro reduziert. Insgesamt fordert Bremen für den Zeitraum von 2015 bis 2018 mittlerweile 2,3 Millionen Euro von der DFL ein.

Wie wurde bislang entschieden?

Am 25. April 2016 hatte die DFL gegen den ersten Gebührenbescheid Klage erhoben. Mit dem Urteil vom 17. Mai 2017 stufte das Verwaltungsgericht Bremen den Gebührenbescheid aber als rechtswidrig ein und hob ihn wieder auf. Im Berufungsverfahren am 21. Februar 2018 hob das Oberverwaltungsgericht Bremen wiederum das erste Urteil auf und wies die Klage der DFL damit ab.

Herrscht ab Dienstag endlich Klarheit?

Das auf keinen Fall, denn ein Urteil wird noch nicht verkündet. Vermutlich wird dies erst am Freitag geschehen - was allerdings noch lange nicht bedeutet, dass der Rechtsstreit dann ad acta gelegt werden kann. Der unterlegenen Partei bietet sich noch an, das letztinstanzliche Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen.

Welche Argumente bringt die DFL vor?

Rauball, der am Dienstag vor Ort ist, verwies immer wieder darauf, dass die 36 Profiklubs "zuletzt rund 1,3 Milliarden Euro Steuern und Abgaben im Jahr bezahlt haben" und nicht nur deshalb finanziell schon viel helfen. Außerdem sei der Fußball "nicht Verursacher" der Gewalt. "Die öffentliche Sicherheit mit einem Preisschild zu versehen und den Fußball in eine Kostenverantwortung zu nehmen, ist aus Sicht der DFL der falsche Weg."

Und was sagen die Bremer Politiker?

Für Mäurer ist die DFL "bei dieser Bilanz" problemlos in der Lage, "die Summen auszuschütten". Er wirft der anderen Partei allerdings vor, "vollkommen uneinsichtig" zu sein. Vorwurfsvoll äußerte sich auch Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) in der Rheinischen Post. "Die DFL will nicht wahrhaben, dass es hier um wenige Risikospiele geht, die aber eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellen und enorme zusätzliche Kosten für die Steuerzahler verursachen."

Sind die Argumente aus der Politik plausibel?

"Mir scheint, seitens der Behörden ist man auf der Suche nach einem solventen Schuldner zur Entlastung finanziell überforderter staatlicher Haushalte fündig geworden", so Sportjurist Andreas Jens. "Dabei erscheint es vordergründig logisch, sich in den Geldbörsen des bezahlten Fußballs zu bedienen."

Welche Auswirkungen wird der Rechtsstreit haben?

Sollte Bremen letztinstanzlich tatsächlich Recht behalten, werden die erhobenen Forderungen an den SV Werder weitergereicht. Wenn sich dann auch andere Bundesländer am Urteil orientieren und die Kosten stets an den gastgebenden Verein hängen bleiben, dürfte das kleinere Klubs hart treffen. Möglich sei laut Rauball dann auch, dass Veranstalter von beispielsweise Konzerten oder Volksfesten künftig zur Kasse gebeten werden.

Wäre das gerecht?

"Meines Erachtens dürfen dabei aber die immensen sozialen und integrativen Leistungen des Fußballs, insbesondere auch des Profifußballs, nicht außer Acht gelassen werden", so Sportjurist Andreas Jens. "Neben den erheblichen auf den Fußball direkt und indirekt zurückzuführenden Steuerleistungen können auch diese indirekten Entlastungen der staatlichen Haushalte nicht hoch genug geschätzt werden. Ein simpler Kostenregress in Form von Gebührenbescheiden erscheint daher zu kurz gesprungen."

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