Berufung abgewiesen: Mainz muss Gehalt an El Ghazi zahlen

Die fristlose Kündigung für den Niederländer hatte ein juristisches Nachspiel. Auch in der Berufung haben die Mainzer keinen Erfolg.

|12. November 2025|
Berufung abgewiesen: Mainz muss Gehalt an El Ghazi zahlen
Berufung abgewiesen: Mainz muss Gehalt an El Ghazi zahlen

Foto © IMAGO/SID/Revierfoto

Inhaltsverzeichnis

Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 ist vor Gericht mit seiner Berufung gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi gescheitert. Wie die Rheinhessen am Mittwoch mitteilten, wies das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz den Einspruch zurück. Damit bleibt das erstinstanzliche Urteil aus dem Sommer 2024 bestehen, welches die fristlose Kündigung des Vereins für den Niederländer für unwirksam erklärt hatte.

Hintergrund der Kündigung

In Folge der ersten Instanz hatten die Mainzer das vertragsgemäß vereinbarte Gehalt für den fraglichen Zeitraum bereits gezahlt. El Ghazi hatte unmittelbar nach dem terroristischen Überfall der Hamas im Oktober 2023 einen anti-israelischen Social-Media-Post veröffentlicht, sich aber anschließend dafür entschuldigt und Reue gezeigt. Deshalb beließen es die Rheinhessen zunächst bei einer Abmahnung. Nach einem erneuten derartigen Post von El Ghazi hatten die Rheinhessen den mittlerweile 30-Jährigen fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht legte den Fall so aus, dass die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Eine fristlose Kündigung sei folglich nicht gerechtfertigt gewesen. Diese Entscheidung habe der Klub „zu akzeptieren“, sagte der Vereins- und Vorstandsvorsitzende Stefan Hofmann: „Inhaltlich halten wir allerdings an unserer Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten, auch in Zukunft ausgeschlossen.“ Mittlerweile spielt El Ghazi in Katar bei Al-Sailiya SC.